Winterdienst

Bürgersteige müssen von jedem Anlieger bzw. Grundstückseigentümer in Eigenverantwortung schnee- und eisfrei gehalten werden.

Laut Straßenreinigungssatzung müssen bei Schneefall die Gehwege auf mindestens einen Meter Breite vom jeweils anliegenden Grundstückseigentümer freigehalten werden.

Bei Eisglätte ist eine zusätzliche Abstreuung erforderlich, welche eine sichere Fortbewegung auf den Gehwegen ermöglicht.

Die Schnee- und Eisräumung muss an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgt sein.

Beim Thema Winterdienst kann also eine Menge Arbeit auf Sie zukommen.

Wir stellen mit unserem Team sicher, dass Sie alle diese Auflagen erfüllen können.

Sprechen Sie uns an - Telefon: 0160 9776 7956